Baugesetze

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021
Abschnitt:
5. Abschnitt
Inhalt:
Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken sowie Inspektion von Heizungsanlagen
Paragraf:
022
Kurztext:
Außerordentliche Überprüfung
Text:
Sind beim Betrieb einer Feuerungsanlage, eines Blockheizkraftwerkes oder einer Gasturbine Emissionen durch äußere Anzeichen (zB. Rauchentwicklung) gegeben, die Zweifel an der einwandfreien Funktion der Anlage aufkommen lassen und/oder die Nichteinhaltung der in der Verordnung nach § 3 Abs. 1 Z 4 und Abs. 2 festgelegten Grenzwerte vermuten lassen, hat die/der Verfügungsberechtigte die Anlage unverzüglich einer außerordentlichen Überprüfung zu unterziehen. Der Umfang der außerordentlichen Überprüfung hat zumindest der einer in der Verordnung nach § 3 Abs. 1 Z 5 vorgesehenen einfachen Überprüfung zu entsprechen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 26/2019

Baumarkt und Gartencenter



Hauptstraße 8
8582 Rosental an der Kainach
+43 314221 333
office@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 08.00 – 18.00 Uhr
Samstag 08.00 – 17.00 Uhr

Baustoffzentrum



Hauptstraße 109
8582 Rosental an der Kainach
+43 3144 2000
baustoff@baumarkt-vogl.at

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07.00 – 18.00 Uhr
Samstag 07.00 – 12.30 Uhr


© 2024 Vogl Baumarkt GmbH