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Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Aufzugsgesetz 1998
Aufzugsverordnung 2010
Bauordnung 1994
Bautechnikgesetz 2013
Bautechnikverordnung 2013
Betriebstypenverordnung 2016
Einheitssatz-Verordnung 2011
Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz
Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung
Feuerwehrgesetz 2015
Allgemeines zum Gesetz
1. Hauptstück
2. Hauptstück - 1. Abschnitt
2. Hauptstück - 2. Abschnitt
2. Hauptstück - 3. Abschnitt
3. Hauptstück - 1. Abschnitt
3. Hauptstück - 2. Abschnitt
3. Hauptstück - 3. Abschnitt
3. Hauptstück - 4. Abschnitt
3. Hauptstück - 5. Abschnitt
4. Hauptstück - 1. Abschnitt
4. Hauptstück - 2. Abschnitt
034 Einrichtung und Aufgaben
035 Finanzierung
036 Organe
037 Landes-Feuerwehrleitung
038 Bezirks- und Abschnitts-Feuerwehrkommandantentag
039 Landes-FeuerwehrkommandantIN
040 Landes-FeuerwehrinspektorIN
041 Leiterin bzw. Leiter der Landes-Feuerwehrschule
042 Bezirks-FeuerwehrkommandantIN
043 Abschnitts-FeuerwehrkommandantIN
044 Erlöschen der Funktionen
045 Geschäftsstellen
046 Dienstordnung
047 Disziplinarstrafgewalt
048 Aufsicht
5. Hauptstück
Gassicherheitsverordnung 2006
Gasverordnung
Grenzwertverordnung
Grundverkehrs-Freigebieteverordnung 1994
Grundverkehrsgesetz 1994
Heizkessel-Verordnung
Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung 2022
Interessentenbeiträge-Gesetz 1958
Klimaanlagenverordnung
Landesraumordnungsprogramm 2017 (VO)
Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002
Notifikationsgesetz 2017
Planzeichen­verordnung für Bebauungspläne
Planzeichenverordnung f. Flächenwidmungspläne 2021
Raumordnungsgesetz 1994
Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz
Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz - Ukraine
Unterbringungs-Sicherstellungsverordnung
Unterbringungs-SicherstellungsVO - Ukraine
Unterbringungs-SicherstellungsVO f. Katastrophenf.
Vorbehaltsgebiete-Verordnung
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Oö. Feuerwehrgesetz 2015
Abschnitt: 4. Hauptstück - 2. Abschnitt
Inhalt: 4. HAUPTSTÜCK
ÜBERÖRTLICHE ORGANISATION DES FEUERWEHRWESENS

2. ABSCHNITT
OÖ. LANDES-FEUERWEHRVERBAND
Paragraf: § 046
Kurztext: Dienstordnung
Text: (1) Die Landes-Feuerwehrleitung hat eine für alle Organe, Hilfsorgane und Bedienstete des Oö. Landes-Feuerwehrverbands verbindliche Dienstordnung zu erlassen. Darin ist das Nähere über die innere Organisation, über die Geschäftsführung und den Dienstbetrieb der einzelnen Organe und Geschäftsstellen des Oö. Landes-Feuerwehrverbands zu regeln. Insbesondere hat die Dienstordnung nähere Vorschriften zu enthalten über:

1.


die innerorganisatorische Gliederung der Geschäftsstellen;




2.


die Einberufung und den Verlauf der Sitzungen der Kollegialorgane des Oö. Landes-Feuerwehrverbands, wobei vorzusehen ist, dass kein Mitglied eines Kollegialorgans - auch wenn es in mehrfacher Eigenschaft Mitglied ist - mehr als eine Stimme hat;




3.


die innere Organisation und den inneren Dienstbetrieb der Geschäftsstellen;




4.


das Verhalten der Organe, Hilfsorgane und Bediensteten des Oö. Landes-Feuerwehrverbands im Dienst und in der Öffentlichkeit.


(2) Die Dienstordnung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Landesregierung. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn die Dienstordnung gegen keine gesetzlichen Bestimmungen verstößt.