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Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: NÖ Kraftfahrzeugabstell­abgabe­gesetz
Abschnitt: Paragraphen
Inhalt: 
Paragraf: § 015
Kurztext: Eigener Wirkungsbereich
Text: Die Gemeinde besorgt ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich.