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Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Oö. Aufzugsverordnung 2010
Abschnitt: Bestimmungen
Inhalt: 
Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Oö. Aufzugsgesetzes 1998, LGBl. Nr. 69, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 90/2001 und 91/2009, wird verordnet:
Paragraf: § 007
Kurztext: Aufzugsbuch
Text: In das Aufzugsbuch sind insbesondere aufzunehmen:


1.
die grundlegenden technischen Daten des Aufzugs, Anlagenzeichnungen und elektrische Schaltpläne gemäß den einschlägigen technischen Normen;

2.
Vermerke gemäß § 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 1, die Unterlagen gemäß § 8 Abs. 1 bis 3 sowie Eintragungen gemäß § 9 Abs. 7 zweiter Satz;

3.
gegebenenfalls Verträge eines Betreuungsunternehmens gemäß § 8 Abs. 4 sowie die Eignungsbescheinigung des Fernüberwachungssystems gemäß § 14 Abs. 2 letzter Satz Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009.


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