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Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Oö. Aufzugsverordnung 2010
Abschnitt: Bestimmungen
Inhalt: 
Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Oö. Aufzugsgesetzes 1998, LGBl. Nr. 69, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 90/2001 und 91/2009, wird verordnet:
Paragraf: § 005
Kurztext: Abnahmeprüfung
Text: (1) Die Abnahmeprüfung (§ 7 Abs. 3 des Oö. Aufzugsgesetzes 1998) ist gemäß § 3 Abs. 2 der Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 durchzuführen.



(2) Stellt die Aufzugsprüferin oder der Aufzugsprüfer die gesetzmäßige Ausführung fest und bestehen keine Mängel, ist ein Befund über die Abnahmeprüfung auszustellen und ein Vermerk in das Aufzugsbuch einzutragen.

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