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Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Steiermärkisches Gasgesetz 1973
Abschnitt: Paragrafen des Gesetzes
Inhalt: 
Paragraf: § 010
Kurztext: Zuständigkeit
Text: Behörde im Sinn dieses Gesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013