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Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Bebauungsdichteverordnung 1993
Abschnitt: Paragrafen der Verordnung
Inhalt: Auf Grund des § 23 Abs. 13 des Gesetzes vom 25. Juni 1974, LGBl. Nr. 127, über die Raumordnung im Land Steiermark (Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974), zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 41/1991, wird verordnet:
Paragraf: § 005
Kurztext: Übergangsbestimmungen
Text: (1) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung geltende Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne sind bei ihrer nächsten großen Änderung (Revision) bzw. Überprüfung der Bebauungspläne bei Bedarf anzupassen.

(2) Auf anhängige Verfahren zur Änderung von Plänen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt worden sind, finden diese Rechtsvorschriften keine Anwendung.

(3) Diese Rechtsvorschriften finden Anwendung
a) auf anhängige Bauverfahren;
b) bei der Beurteilung von rechtmäßigen Gebäuden und Gebäudeteilen.