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Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: VO über Gestaltung von Ankündigungen/ Graz
Abschnitt: Paragrafen der Verordnung
Inhalt: 
Paragraf: § 001
Kurztext: (ohne Titel)
Text: Im Schutzgebiet nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 1980
ist darauf zu achten, daß alle Ankündigungen (Werbungen,
Bezeichnungen, Beschriftungen, Hinweise) einschließlich der zu
ihrer Anbringung verwendeten Einrichtungen so gestaltet werden,
daß sie im Erscheinungsbild des Gebäudes, des Ensembles sowie im
Straßen- und Stadtbild durch Form, Größe, Farbe, Material oder
die Art der Anbringung keine Störung, insbesondere durch
Sichtbehinderung, verursachen.