{%repeat%}{%endrepeat%}

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Aufzugsgesetz 1998
Aufzugsverordnung 2010
Bauordnung 1994
Bautechnikgesetz 2013
Bautechnikverordnung 2013
Betriebstypenverordnung 2016
Einheitssatz-Verordnung 2011
Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz
Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung
Feuerwehrgesetz 2015
Gassicherheitsverordnung 2006
Gasverordnung
Grenzwertverordnung
Grundverkehrs-Freigebieteverordnung 1994
Grundverkehrsgesetz 1994
Heizkessel-Verordnung
Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung 2022
Interessentenbeiträge-Gesetz 1958
Klimaanlagenverordnung
Landesraumordnungsprogramm 2017 (VO)
Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002
Allgemeines zum Gesetz
I. Allgemeine Bestimmungen
II: Allgemeine Sicherheits- u. Umwelschutzvor...
III. Allgemeine Best... sparsame Verw. v.Energie
IV. Bestimmungen hins. der Emissionen v. Klein..
V. Errichtung, wesentliche Änderung u. Betrieb..
VI. Überprüfung von Heizungsanlagen
VII. Sonderbest. f. erdgasversorgte Heiszungsanl
VIIa. Klimaanlagen
VIII. Überprüfung und Reinugung von Fängen
032 Allgemeine Bestimmungen
033 Durchführung der Reinigung
034 Ausbrennen von Fängen und Verbindungsstücken
035 Pflichten der Rauchfangkehrer und Rauchfangk...
036 Pflichten der Verfügungsberechtigten und ...
037 Selbstüberprüfungs- und Selbstreinigungsrecht
IX. Bestimmungen für sonst. Gasanlagen u. -geräte
X. Errichtung, wesentliche Anderung und ...
XI. Allgemeine Gefahrenvorsorge, Zwangsrechte,...
XII. Abschnitt
XIII. Abschnitt
XIV. Schlussbestimmungen
Anlagen
Notifikationsgesetz 2017
Planzeichen­verordnung für Bebauungspläne
Planzeichenverordnung f. Flächenwidmungspläne 2021
Raumordnungsgesetz 1994
Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz
Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz - Ukraine
Unterbringungs-Sicherstellungsverordnung
Unterbringungs-SicherstellungsVO - Ukraine
Unterbringungs-SicherstellungsVO f. Katastrophenf.
Vorbehaltsgebiete-Verordnung
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002
Abschnitt: VIII. Überprüfung und Reinugung von Fängen
Inhalt: VIII. ABSCHNITT
ÜBERPRÜFUNG UND REINIGUNG VON FÄNGEN
Paragraf: § 036
Kurztext: Pflichten der Verfügungsberechtigten und ...
Text: Orig. Titel: Pflichten der Verfügungsberechtigten und der Nutzungsberechtigten

(1) Die verfügungsberechtigte Person hat unbeschadet
privatrechtlicher Ersatzansprüche auf ihre Kosten einen zuständigen
Rauchfangkehrer oder eine zuständige Rauchfangkehrerin mit der
Durchführung der dem Rauchfangkehrer oder der Rauchfangkehrerin
vorbehaltenen Überprüfungen und Reinigungen (einschließlich des
Ausbrennens) zu beauftragen. Die verfügungsberechtigte Person hat
jede erstmalige Beauftragung und jeden Wechsel des Rauchfangkehrers
oder der Rauchfangkehrerin unverzüglich der Behörde bekannt zu
geben.

(2) Die verfügungsberechtigte Person hat erforderlichenfalls den
Terminplan (§ 35 Abs. 1 Z. 3) den von den Überprüfungen und
Reinigungen betroffenen Nutzungsberechtigten rechtzeitig bekannt zu
geben.

(3) Die verfügungsberechtigte Person und die betroffenen
Nutzungsberechtigten haben dem Rauchfangkehrer oder der
Rauchfangkehrerin die zur Erfüllung seiner oder ihrer Aufgaben
erforderlichen Auskünfte zu erteilen und dafür zu sorgen, dass die
Überprüfung (Reinigung) zum geplanten Zeitpunkt (Zeitraum)
ungehindert durchgeführt werden kann.

(4) Die verfügungsberechtigte Person hat für die brandsichere
Verwahrung und Wegschaffung der bei der Reinigung angefallenen
Verbrennungsrückstände zu sorgen. Überdies hat sie Sorge zu tragen,
dass die Reinigungsverschlüsse geschlossen bleiben und immer leicht
zugänglich sind.