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Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Oö. Notifikationsgesetz 2017
Abschnitt: Paragrafen des Gesetzes
Inhalt: 
Paragraf: § 005
Kurztext: Berücksichtigung von Bemerkungen
Text: (1) Werden von den zuständigen europäischen oder internationalen Organen oder anderen Mitgliedstaaten Bemerkungen zum Entwurf der technischen Vorschrift vorgebracht, sind diese soweit wie möglich zu berücksichtigen.

(2) Im Hinblick auf die Vorschriften betreffend Dienste sind der Kommission jene Gründe zu nennen, aus denen die ausführlichen Stellungnahmen nicht berücksichtigt werden können.