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Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Oö. Heizkessel-Verordnung
Abschnitt: Paragrafen der Verordnung
Inhalt: 
Paragraf: § 006
Kurztext: Übergangsbestimmung
Text: Heizkessel, die nicht den Bestimmungen dieser Verordnung, aber den
für sie am 31. Dezember 1994 geltenden Vorschriften entsprechen,
dürfen noch bis zum 31. Dezember 1997 in Verkehr gebracht und in
Betrieb genommen werden.