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Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Oö. Grenzwertverordnung
Abschnitt: Paragrafen der Verordnung
Inhalt: Auf Grund des § 21 Abs. 4 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 (Oö. ROG 1994), LGBl.Nr. 114/1993, wird verordnet:
Paragraf: § 005
Kurztext: § 5
Text: Der Bauwerber hat den Einreichunterlagen Emissionserklärungen
über den bestehenden Betrieb, die geplanten Baumaßnahmen und
die verwendeten Maschinen und Anlagen, soweit erforderlich
(§ 29 Abs. 3 O.ö. BauO 1994), anzuschließen.