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Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: NÖ Kleingartengesetz
Abschnitt: IV. Verfahrensbestimmungen
Inhalt: 
Paragraf: § 013
Kurztext: Eigener Wirkungsbereich
Text: Die Aufgaben, die von der Gemeinde nach den
Bestimmungen dieses Gesetzes zu besorgen sind, fallen in den eigenen
Wirkungsbereich der Gemeinde.