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Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Oö. Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz - Ukraine
Abschnitt: Paragraphe
Inhalt: Paragraphe
Paragraf: § 03
Kurztext: Schluss- und Übergangsbestimmungen
Text: (1) Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.

(2) Nach Außerkrafttreten dieses Landesgesetzes ist eine Verwendung von Bauwerken und Anlagen nach § 2 Abs. 1, für welche eine Ausnahme auf Grund dieses Landesgesetzes bestimmt wurde, im Einzelfall weiterhin zulässig, solange dies für die im § 2 Abs. 1 genannten Zwecke notwendig ist. § 2 Abs. 2 ist sinngemäß anzuwenden.