NÖ PlanzeichenverordnungFassung: Stammverordnung: LGBl. Nr. 56/02 (8000/2-0)Zuletzt: (derzeit nur Stammfassung)Abschnitt: 5. Plandarstellung der Ergebnisse der Grundlagen..Inhalt: 5. Abschnitt Plandarstellung der Ergebnisse der GrundlagenforschungParagraf: § 022Kurztext: ÜbergangsbestimmungenText: (1) Bei Schwarz/Rot-Darstellungen ist die Weiterverwendung der bisher vorgeschriebenen Planzeichen der Schwarz/Weiß-Grundlage dann zulässig, wenn die Roteintragungen dieser Verordnung entsprechen. (2) Bei Neudarstellungen dürfen die bisher geltenden Planzeichen weiterverwendet werden, wenn die Planungsarbeiten bereits vor Inkrafttreten dieser Verordnung beauftragt worden sind und die Änderung vor dem 1.1.2004 zur Genehmigung vorgelegt wird.
NÖ PlanzeichenverordnungFassung: Stammverordnung: LGBl. Nr. 56/02 (8000/2-0)Zuletzt: (derzeit nur Stammfassung)Abschnitt: 5. Plandarstellung der Ergebnisse der Grundlagen..Inhalt: 5. Abschnitt Plandarstellung der Ergebnisse der GrundlagenforschungParagraf: § 023Kurztext: SchlußbestimmungText: Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der NÖ Landesregierung vom 25.10.1977 über Planzeichen, Maßstäbe und Material des Flächenwidmungsplanes sowie der Plandarstellungen der Ergebnisse der Grundlagenforschung, LGBl. 8000/2-0, außer Kraft.