{%repeat%}{%endrepeat%}

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: NÖ Planzeichenverordnung
Abschnitt: 4. Plandarstellung der Ergebnisse der Grund...
Inhalt: 4. Abschnitt
Plandarstellung der Ergebnisse der Grundlagenforschung
Paragraf: § 021
Kurztext: Konzepte
Text: (1) Das Verkehrs-, das Landschafts- und das Entwicklungskonzept sind
grundsätzlich im Maßstab 1:10 000 zu erstellen. In begründeten
Ausnahmefällen ist auch ein anderer Darstellungsmaßstab zulässig.
Als Plangrundlage ist eine den jeweiligen Anforderungen angepasste
generalisierte Darstellung des Gemeindegebietes zu verwenden.
Markante grundlegende Reliefbedingungen wie Kuppen, Gipfel,
Geländekanten, Plateaus sind darzustellen.
(2) Die verwendeten Planzeichen sind aus den in dieser Verordnung
festgelegten Planzeichen sinngemäß zu entwickeln.
5. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen