Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt
Gesetz/VO:
Bauansuchenverordnung 2022 – K-BAV 2022
Abschnitt:
8. Schlussbestimmungen
Inhalt:
(1) Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Kärntner Bauansuchenverordung LGBl. Nr. 98/2012, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 102/2012, außer Kraft.
(3) Für im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits anhängige Verfahren gelten die bisherigen Bestimmungen.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Kärntner Bauansuchenverordung LGBl. Nr. 98/2012, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 102/2012, außer Kraft.
(3) Für im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits anhängige Verfahren gelten die bisherigen Bestimmungen.
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