Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt
Gesetz/VO:
Kehrgesetz 2022
Abschnitt:
5. Verantwortlichkeit des Rauchfangkehrers
Inhalt:
(1) Die der Rauchfangkehrerin oder dem Rauchfangkehrer vorbehaltene Überprüfung und/oder Kehrung, hat sich auf die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten gemäß bundesrechtlicher Bestimmungen zu beschränken.
(2) Die Rauchfangkehrerin oder der Rauchfangkehrer können durch die Eigentümerin oder den Eigentümer bzw. die oder den Verfügungsberechtigten mit der Durchführung einer zusätzlichen Reinigung beauftragt werden. Nach durchgeführter Reinigung ist diese durchgeführte Reinigungsarbeit im Kehrbuch und/oder Lieferschein schriftlich zu bestätigen.
(2) Die Rauchfangkehrerin oder der Rauchfangkehrer können durch die Eigentümerin oder den Eigentümer bzw. die oder den Verfügungsberechtigten mit der Durchführung einer zusätzlichen Reinigung beauftragt werden. Nach durchgeführter Reinigung ist diese durchgeführte Reinigungsarbeit im Kehrbuch und/oder Lieferschein schriftlich zu bestätigen.
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