Baugesetze

Baurechts­datenbank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt
Gesetz/VO:
Arbeitnehmer­Innen­schutz­gesetz
Abschnitt:
Inhaltsverzeichnis
Inhalt:
INHALTSVERZEICHNIS



1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Geltungsbereich

§ 2. Begriffsbestimmungen

§ 3. Allgemeine Pflichten der Arbeitgeber

§ 4. Ermittlung und Beurteilung der Gefahren

Festlegung von Maßnahmen

§ 5. Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente

§ 6. Einsatz der Arbeitnehmer

§ 7. Grundsätze der Gefahrenverhütung

§ 8. Koordination

§ 9. Überlassung

§ 10. Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen

§ 11. Aufgaben und Beteiligung der Sicherheitsvertrauenspersonen

§ 12. Information

§ 13. Anhörung und Beteiligung

§ 14. Unterweisung

§ 15. Pflichten der Arbeitnehmer

§ 16. Aufzeichnungen und Berichte über Arbeitsunfälle

§ 17. Instandhaltung, Reinigung, Prüfung

§ 18. Verordnungen



2. Abschnitt: Arbeitsstätten und Baustellen

§ 19. Anwendungsbereich

§ 20. Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsstätten und Baustellen

§ 21. Arbeitsstätten in Gebäuden

§ 22. Arbeitsräume

§ 23. Sonstige Betriebsräume

§ 24. Arbeitsstätten im Freien und Baustellen

§ 25. Brandschutz und Explosionsschutz

§ 26. Erste Hilfe

§ 27. Sanitäre Vorkehrungen in Arbeitsstätten

§ 28. Sozialeinrichtungen in Arbeitsstätten

§ 29. Sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen auf Baustellen

§ 30. Nichtraucherschutz

§ 31. Schwimmkörper, schwimmende Anlagen und Geräte, Verkehrsmittel

§ 32. Verordnungen über Arbeitsstätten und Baustellen



3. Abschnitt: Arbeitsmittel

§ 33. Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsmittel

§ 34. Aufstellung von Arbeitsmitteln

§ 35. Benutzung von Arbeitsmitteln

§ 36. Gefährliche Arbeitsmittel

§ 37. Prüfung von Arbeitsmitteln

§ 38. Wartung von Arbeitsmitteln

§ 39. Verordnungen über Arbeitsmittel



4. Abschnitt: Arbeitsstoffe

§ 40. Gefährliche Arbeitsstoffe

§ 41. Ermittlung und Beurteilung von Arbeitsstoffen

§ 42. Ersatz und Verbot von gefährlichen Arbeitsstoffen

§ 43. Maßnahmen zur Gefahrenverhütung

§ 44. Kennzeichnung, Verpackung und Lagerung

§ 45. Grenzwerte

§ 46. Messungen

§ 47. Verzeichnis der Arbeitnehmer

§ 48. Verordnungen über Arbeitsstoffe



5. Abschnitt: Gesundheitsüberwachung

§ 49. Eignungs- und Folgeuntersuchungen

§ 50. Untersuchungen bei Lärmeinwirkung

§ 51. Sonstige besondere Untersuchungen

§ 52. Durchführung von Eignungs- und Folgeuntersuchungen

§ 53. Überprüfung der Beurteilung

§ 54. Bescheide über die gesundheitliche Eignung

§ 55. Durchführung von sonstigen besonderen Untersuchungen

§ 56. Ermächtigung der Ärzte

§ 57. Kosten der Untersuchungen

§ 58. Pflichten der Arbeitgeber

§ 59. Verordnungen über die Gesundheitsüberwachung



6. Abschnitt: Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze

§ 60. Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsvorgänge

§ 61. Arbeitsplätze

§ 62. Fachkenntnisse und besondere Aufsicht

§ 63. Nachweis der Fachkenntnisse

§ 64. Handhabung von Lasten

§ 65. Lärm

§ 66. Sonstige Einwirkungen und Belastungen

§ 67. Bildschirmarbeitsplätze

§ 68. Besondere Maßnahmen bei Bildschirmarbeit

§ 69. Persönliche Schutzausrüstung

§ 70. Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung

§ 71. Arbeitskleidung

§ 72. Verordnungen über Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze



7. Abschnitt: Präventivdienste

§ 73. Bestellung von Sicherheitsfachkräften

§ 74. Fachkenntnisse der Sicherheitsfachkräfte

§ 75. Sicherheitstechnische Zentren

§ 76. Aufgaben, Information und Beiziehung der

Sicherheitsfachkräfte

§ 77. Tätigkeiten der Sicherheitsfachkräfte

§ 77a. Begehungen in Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmern

§ 78. Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in

Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmern

§ 78a. Präventionszentren der Unfallversicherungsträger

§ 78b. Unternehmermodell

§ 79. Bestellung von Arbeitsmedizinern

§ 80. Arbeitsmedizinische Zentren

§ 81. Aufgaben, Information und Beiziehung der Arbeitsmediziner

§ 82. Tätigkeiten der Arbeitsmediziner

§ 82a. Präventionszeit

§ 82b. Sonstige Fachleute

§ 83. Gemeinsame Bestimmungen

§ 84. Aufzeichnungen und Berichte

§ 85. Zusammenarbeit

§ 86. Meldung von Missständen

§ 87. Abberufung

§ 88. Arbeitsschutzausschuss

§ 88a. Zentraler Arbeitsschutzausschuss

§ 89. Zentren der Unfallversicherungsträger

§ 90. Verordnungen über Präventivdienste



8. Abschnitt: Behörden und Verfahren

§ 91. Arbeitnehmerschutzbeirat

§ 92. Arbeitsstättenbewilligung

§ 93. Ausnahmen von der Bewilligungspflicht

§ 94. Sonstige Genehmigungen und Vorschreibungen

§ 95. Ausnahmen

§ 96. Zwangs- und Sicherungsmaßnahmen

§ 97. Meldung von Bauarbeiten

§ 98. Sonstige Meldepflichten

§ 99. Behördenzuständigkeit

§ 100. Außergewöhnliche Fälle

§ 101. Verordnungen über Behörden und Verfahren



9. Abschnitt: Übergangsrecht und Aufhebung von Rechtsvorschriften

§ 102. Übergangsbestimmungen zu §§ 4 und 5

§ 103. Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für

Arbeitnehmerinnen

§ 104. Sicherheitsvertrauenspersonen

§ 105. Prüfung

§ 106. Allgemeine Übergangsbestimmungen für Arbeitsstätten

§ 107. Brandschutz und Erste Hilfe

§ 108. Sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen

§ 109. Arbeitsmittel

§ 110. Allgemeine Übergangsbestimmungen betreffend Arbeitsstoffe

§ 111. Übergangsbestimmungen betreffend bestimmte Arbeitsstoffe

§ 112. Gesundheitsüberwachung

§ 113. Fachkenntnisse

§ 114. Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze

§ 115. Bestellung von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern

§ 116. Sonstige Übergangsbestimmungen für Präventivdienste

§ 117. Betriebsbewilligung und Arbeitsstättenbewilligung

§ 118. Bauarbeiten

§ 119. Druckluft- und Taucherarbeiten

§ 120. Sprengarbeiten

§ 121. Eisen- und Stahlhüttenbetriebe

§ 122. Besondere Vorschriften für gewerbliche Betriebsanlagen

§ 123. Weitergelten sonstiger Vorschriften

§ 124. Aufhebung von Vorschriften

§ 125. Gemeinsame Bestimmungen zu §§ 103 bis 124

§ 126. Ausnahmegenehmigungen

§ 127. Anhängige Verwaltungsverfahren



10. Abschnitt: Schlußbestimmungen

§ 128. Verweisungen

§ 129. Auflagepflicht

§ 130. Strafbestimmungen

§ 131. Inkrafttreten

§ 132. Vollziehung

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